Spielgemeinschaften sind entsprechend den Bestimmungen der jeweils gültigen Wettkampfbestimmungen des FKV – Fach 6a – zugelassen.
Die Spielgemeinschaft darf ausschließlich für den gemäß den Bestimmungen des FKV anzugebenden „führenden Verein“am Ostfrieslandpokal teilnehmen. Die Teilnahme der Spielgemeinschaft am Ostfrieslandpokal ist bei der Anmeldung anzugeben und gilt sodann für alle Runden des aktuellen Ostfrieslandpokals; die Werfer dürfen nicht mehr außerhalb der Spielgemeinschaft eingesetzt werden. Die an der Spielgemeinschaft beteiligten Werfer sind bei der Anmeldung namentlich unter Angabe der jeweiligen Vereinszugehörigkeit zu benennen. Der LKV ist berechtigt, den zwischen den Vereinen geschlossenen Vertrag über die Spielgemeinschaft zur Kontrolle der gemachten Angaben bei dem zuständigen Kreisverband anzufordern.
Wir bitten darum SG’s, welche im Ossipokal 2025/26 eingesetzt werden, rechtzeitig bei Kai Meyerhoff zu melden!
kaiuwe.me@googlemail.com
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